Asbest
sind eine Gruppe von natürlich vorkommend kristalline Mineralien, welche in
einer faserförmigen Struktur vorliegen.
Der
Name Asbest kommt von asbestos (griechisch) und bedeutet so viel wie
unauslöschlich, da diese Fasern kaum zerstört werden können.
Zunächst
können unterschiedliche geologische Prozesse zu einer Bildung von flüssigem
Gestein (Magma) führen. Wenn diese Schmelze erkaltet und damit fest wird, hängt
es von ihrer Zusammensetzung ab, welche Minerale und damit Gesteinsarten sich
daraus bilden.
Asbestminerale
können sich aus der Schmelze (je nach Zusammensetzung) massenhaft oder einzeln
in anderem Gesteinen bilden. Bei der massenhaften Bildung können
Asbestlagerstätten entstehen, die abgebaut wurden und teilweise noch werden.
Asbest
ist also ein natürlicher Bestandteil verschiedener Gesteinsarten.
Asbest ist
„sicher krebserregend am Menschen nachgewiesen“ und damit in Deutschland seit
dem 31.10.1993 verboten, einige Ausnahmegenehmigungen galten bis 31.12.1995.
Asbest hat aufgrund seiner unzerstörbaren Faserstruktur viele positive Eigenschaften, die es für die Bauindustrie als Zuschlagstoff vielfältig einsetzbar gemacht hat.
Zusätzlich war Asbest, als natürliches Mineral, sehr günstig in der Gewinnung.
Zu den positiven Eigenschaften zählen unter anderen Hitzebeständigkeit, Biobeständigkeit, hohe Zugfestigkeit und Druckstabilität, gut mischbar mit anderen Materialien, chemische Stabilität, Verspinnbarkeit, …
Asbest
wurde in Bauprodukte in den Gebäuden verbaut, aufgrund von Bearbeitung, Verwitterung
oder unsachgemäßen Umgang kann es zu einer Belastung mit asbesthaltigen Stäuben
im Gebäude kommen.
Für
die Herstellung von Asbestprodukten wurden vor allem Amosit (Braunasbest); Krokydolith
(Blauasbest) und Chrysotil (Weißasbest) verwendet.
Chrysotil
ist dabei das am häufigsten verwendete Asbestmineral mit über 90% und Amosit
das am wenigsten verwendete mit weniger als 5%.
Die
Asbestmineralien Anthophyllit, Aktinolith und Tremolit gelten als so genannte
„natürliche Asbeste“, da diese in sehr geringfügigen Mengen in Natursteinen
vorkommen können.
Abbauwürdige Vorkommen von Asbestmineralien gibt es unter anderem in Russland, Kanada, China, Brasilien. Bis heute wird das meiste Asbest in Russland abgebaut und auch teilweise in Länder exportiert, die kein Asbest-Verwendungsverbot haben. Andere Länder, wie Kannada oder Brasilien, bauen mittlerweile kein Asbest mehr ab. Deutschland hat keine abbauwürdigen Asbest-Vorkommen, jedoch Gesteine die Asbest enthalten können. Beim Abbau dieser Gesteinen muss auf das Vorhandensein von Asbest geprüft werden!
Asbesthaltiges Gestein wurde und wird bis heute in Tagebau abgebaut.
Das Material wird dazu meist aus dem Gestein herausgesprengt und mit Steinbrechern bearbeitet, um an die Asbestfasern zu kommen. Allein durch die Gewinnungsmethode wurde in diesen Tagebauen eine außerordentlich hohe Exposition von Asbestfasern freigesetzt.
Der derzeitige weltweite Abbau von Asbest liegt bei etwa 2 Mio. Tonnen Reinasbest.
Von Asbest und Asbestprodukten können sich bei mechanischer Beanspruchung so kleine Fasern lösen, dass diese selbst bei geringer Luftbewegung aufgewirbelt und vom Menschen eingeatmet werden können. Die Faserstruktur und die sehr geringe Größe machen es möglich, dass die Asbestfasern entweder auf dem Weg in die Lunge im Gewebe stecken bleiben, was zu Gewebeschäden führen kann, oder bis in die Lungenbläschen, die Alveolen, gelangen können. Hier können Gewebeschäden oder durch die Abwehrreaktion des Körpers eine Veränderung des Lungengewebes die Folge sein. In vielen Fällen bilden sich durch die Gewebeschäden Krebsgeschwüre. Von dem Einatmen der Asbestfasern bis zum Eintritt einer Krebserkrankung können teilweise mehrere Jahrzehnte vergehen.
Wenn Asbestfasern dünner als 3µm sind, können diese bis in die Lungenbläschen eingeatmet werden und bleiben dort stecken. Sind diese Fasern länger als 5µm so werden diese von den Riesenfresszellen in der Lunge nicht umschlossen und abtransportiert, die Riesenfresszellen sterben bei dem Versuch ab. Die Verletzung des Lungenbläschen bleibt, es kommt zu einer Vernarbung der Lungenbläschenhaut und damit zu einen gestörten Austausch von Sauerstoff und Kohlendioxid zwischen Lungenbläschen und Blut. Aufgrund der ständigen Mikroverletzungen und abgestorbenen Riesenfresszellen kann es zu einer Zellwucherung – Krebs kommen.
Es bekommt nicht jeder Krebs der Asbestfasern eingeatmet hat.
Es lässt sich auch keine Konzentration angeben, die sicher zu einer Krebserkrankung führt, aber jede eingeatmete Faser erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass eine Krebserkrankung ausgelöst wird. Im ungünstigen Fall kann das also auch schon bei geringen Faserkonzentrationen geschehen. Früher waren das meist s.g. Asbestarbeiter, welche Asbestprodukte hergestellt oder eingebaut haben, besonders gefährdet. Heute sind es meist Handwerker die Arbeiten an Asbest in Bestandsgebäuden ohne Wissen der Asbestbelastung durchführen und teilweise Privatleute die bei diesen Arbeiten zusätzlich gefährdet werden.
Asbest kann folgende Krankheit verursachen:
Asbestose, auch Asbeststaublunge genannt,
asbestverursachten Lungen-, Kehlkopf oder Eierstockkrebs,
Mesotheliom, den asbestverursachten Rippenfellkrebs
Kann nachgewiesen werden, dass diese Krankheiten beruflich bedingt sind, besteht die Möglichkeit einer Anerkennung als Berufskrankheit.
Die Asbestose oder Asbeststaublunge entsteht durch das Einatmen von vielen Asbestfasern über einen langen Zeitraum, meist beruflich bedingt.
Die Fasern werden bis in die Lungenbläschen eingeatmet und bleiben in der Haut der Lungenbläschen stecken, aufgrund der andauernden Mikroverletzungen kommt es zu einer Vernarbung des Lungengewebes und damit zu einer nicht-wiederherstellbaren (irreversiblen) Schädigung der Lunge.
Erkrankte bekommen somit weniger Luft und sind weniger leistungsfähig.
Die Latenzzeit kann bis zu 40 Jahren betragen.
Aufgrund einer Asbestose kann zusätzlich eine Krebserkrankung entstehen.
Das Mesotheliom, auch asbestverursachter Rippenfellkrebs, ist eine Krebserkrankung von Rippenfell, Bauchfell und / oder des Herzbeutels
Dieser Krebs gilt als bösartig, die Tumore sind schnell wachsende und stark streuend, also befallen schnell weiteres Gewebe.
Teilweise kann es teilweise mehrere Jahrzehnte dauern, bis diese Krankheit ausbricht.
Nach Ausbrechen eines Mesothelioms beträgt die Lebenserwartung durchschnittlich weniger als ein Jahr.
Von den meisten Bauprodukten die Asbest enthalten, geht im eingebauten Zustand, keine Gefährdung aus, erst wenn diese Produkte bearbeitet oder zerstört werden, werden die gefährlichen Fasern freigesetzt.
Ausnahme bilden die so genannten schwach gebundenen Asbestprodukte (z.B. Spritzasbest), die auch ohne Bearbeitung Fasern freisetzen können.
Asbest ist natürlich vorkommend und viele Asbestprodukte der Verwitterung ausgesetzt sind, ist Asbest immer in der Umgebungsluft vorhanden.
Die natürliche Hintergrundbelastung ist jedoch so gering, dass eine Krebserkrankung unwahrscheinlich ist.
In der Literatur wird in Deutschland ein durchschnittlicher Wert von 100 Fasern je m³ Luft als natürliche Hintergrundbelastung angegeben.
Allerdings ist es anzunehmen, dass dieser Wert regional sehr stark schwankt. So dürfte der Wert z.B. in der Nähe von Objekten mit Dacheindeckungen oder Fassadenverkleidungen aus Asbestzement oder größeren Abbruchobjekten mit Baustoffen aus den 50er bis 90er Jahren höher sein, in Waldgebieten dagegen deutlich darunter liegen.
Die krebserzeugenden, lungengängigen Fasern sind so leicht und klein, dass diese permanent in der Luft schweben können und damit in die Atemwege gelangen können
Bis es zu einer asbestverursachten Erkrankung kommt kann es teilweise Jahrzehnte dauern, manchmal dauert es nur wenige Jahre.
Die Wahrscheinlichkeit erhöht sich mit der Anzahl der eingeatmeten Fasern, der Dauer dem ich einer erhöhten Faseranzahl ausgesetzt bin, ob weitere Risikofaktoren vorliegen – wie zum Beispiel Rauchen - …
Asbestfasern sind in einem Raster-Elektronen-Mikroskop erkennbar nachdem Proben von Lungengewebe entnommen und verascht wurden.
Asbest lässt sich im Körper nur dann in der Lunge feststellen, wenn die Fasern schon zu einer Gegenreaktion des Körpers geführt haben. Es entstehen dann Entzündungsprozesse und es entstehen Fremdkörper in der Lunge, die aus Asbestfasern im Kern und abgestorbenen Fresszellen darum bestehen.
Sichtbar wird eine Erkrankung, die durch Asbest ausgelöst wurde durch Röntgen- oder CT-Aufnahmen.
Nein, Asbestfasern werden über die Lunge aufgenommen und nicht an das Blut abgegeben.
Asbest, da die Fasern über Jahrzehnte in der Lunge verbleiben und damit ein permanentes Risiko darstellen.
Hört man mit Rauchen auf, kann die Lunge sich nach einigen Jahren regenerieren.
Auch das einmalige Einatmen von Asbestfasern kann gefährlich sein,
die Gefahr einer Asbesterkrankung steigt mit Höhe der einmaligen Dosis, Dauer der Einwirkung und Häufigkeit.
Asbest ist geruchs-, geschmackslos und die gefährlichen Fasern sind nicht sichtbar und nicht fühlbar.
Vermutlich ja, kann aber bei Personen, die nur der natürlichen Hintergrundbelastung ausgesetzt waren, nicht nachgewiesen werden.
Das kommt darauf an, wie schnell eine asbestverursachte Erkrankung erkannt wird und welche Erkrankung vorliegt, sowie auf die individuelle Risikofaktoren.
Bei Asbestose, asbestverursachten Lungen- oder Kehlkopfkrebs können es, teilweise mit massiven Einschränkungen in der Lebensqualität. Jahre – teilweise Jahrzehnte sein.
Bei asbestverursachten Rippenfellkrebs, dem so genannte Mesotheliom, ist es normalerweise weniger als ein Jahr.
Erfasst werden nur die die nachweislich beruflich mit Asbest zu tun hatten und da sind es zwischen 1.500 bis 1.700 jedes Jahr in Deutschland.
Schätzungen gehen von bis zu 10.000 Toten pro Jahr in Deutschland aus, die nicht nachweislich mit Asbest zu tun hatten.
Im eingebauten Zustand – ohne dass Tätigkeiten daran durchgeführt werden, gelten schwach gebundene Asbestprodukte als gefährlich, zum Beispiel Schnurisolierungen, Spritzasbest, Brandschutzplatten, Gewebe …
Bei Arbeiten an Asbestprodukten kommt es auf die Tätigkeit selbst an, werden dabei viele Fasern freigesetzt besteht eine hohe Gefährdung.
Werden die Fasern abgesaugt, wird feucht gearbeitet, werden geeignete Arbeitsverfahren eingesetzt kann die Gefährdung verringert werden.
Wenn ein Produkt in der Wohnung festgestellt wurde, das Asbest enthält, ist das zunächst noch kein Grund zur Besorgnis.
Eine Gefährdung ist dann möglich, wenn der Zustand oder die Beanspruchung des Materials zu einer Faserfreisetzung führen können.
Zu einer Gefährdung kommt es, wenn Arbeiten unsachgemäß durchgeführt werden, Asbestprodukte über ihren Lebenszyklus hinaus verbaut bleiben oder Produkte mit einer schwachen Bindung Fasern in die Umgebung abgeben.
Es gibt Asbestprodukte, die durch klimatische Einflüsse oder Wasserschäden so aufgelockert werden können, dass die Fasern aus der Matrix, also aus dem Stoff, der sie eigentlich zusammenhalten soll, freigesetzt werden und in die Raum- und damit auch in die Atemluft gelangen können.
Verwendung von Asbest ist bereits aus der Steinzeit dokumentiert, ob es sich dabei um absichtliche Verwendung handelt, ist nicht gesichert.
Absichtliche Herstellung und Verwendung von Asbestprodukten ist von den alten Römern überliefert, die bereits unter anderem Mundtücher und Servietten – die durch das Feuer reinigbar sind – verwendet haben.
Im Mittelalter sind Asbestanwendungen unter anderem als Lampendochte für Öllampen, als Tischdecken … bekannt.
Mit Beginn der industriellen Revolution wurde Asbest als Dämmstoff, in Isolierungen und Dichtungen … verwendet.
Der „Siegeszug“ als Bauprodukt begann mit der Patentierung der so genannten Eternitplatte um 1900.
Gebäudes mit Baubeginn vor dem 31.10.1993 sind mit sehr großer Wahrscheinlichkeit mit asbesthaltigen Bauprodukten belastet.
Bis zum 31.12.1995 galt für die Verwendung von einigen, wenigen Asbestprodukten noch Ausnahmegenehmigungen.
Es gibt typische Produkte und Bauteile, in denen Asbest zum Einsatz kam.
Im privaten Bereich kamen vor allen die Faserzementprodukte, wie Platten, Abwasserrohre, Fensterbänke zum Einsatz, auch in bauchemischen Produkten wie Putzen, Spachtelmassen,
Grundsätzlich kann man nicht erkennen, ob in einem Gebäude Asbest verbaut wurde, oder nicht.
Danach ist die Verwendung sehr unwahrscheinlich.
Die Erkundung und Beprobung sollten durch einen Fachmann, zum Beispiel ein Ingenieurbüro, das sich auf die Erkundung von Schadstoffen spezialisiert hat, erfolgen.
Asbest kann in allen Bauprodukten, die vor dem 31.10.1993 hergestellt wurden, enthalten sein.
Am häufigsten wurden Asbestzementprodukte verwendet, z.B. Fassadenplatten, Wellplatten, Kunstschiefer, Rohre, Fensterbänke, Blumenkästen …
In Gebäuden finden sich häufig asbesthaltige Putze, Spachtelmassen, Kleber für Wand-Fliesen und Fußbodenbeläge und die Beläge selber.
Dichtungen und Isolierungen im Sanitär- und Heizungsbereich, in Feuerungsanlagen können ebenfalls Asbest enthalten.
Diese Frage lässt sich nicht eindeutig beantworten.
Asbest wurde in Buntstein-, Dekor-, Gips- Ausgleichputzen im Innen- und Außenbereich industriell beigemengt.
Handwerker haben auch vor Ort Asbest als Zuschlagstoff händisch beigemischt.
Es kann daher von vielen Putzen asbesthaltige und asbestfreie Ausführungen geben, aufgrund von Reparaturen, Modernisierungen, Überputzarbeiten usw. auch gleichzeitig auf identischen Untergründen.
Asbestfasern oder andere Fasern wurden zur Verbesserung der Produkteigenschaften industriell oder manuell auf der Baustelle zugemischt.
Bei Putzen und Spachtelmassen vor allem um die Fließeigenschaften zu verbessern und um ein Reißen zu verhindern.
Ob es sich dabei um Asbest, Glasfasern oder Steinwolle handelt, lässt sich nur über eine historische Erkundung oder eine Materialanalyse herausfinden.
Schätzungen zu Folge sind 25-33% alle Gebäude mit Baubeginn vor dem 31.10.1995 mit asbesthaltigen Putz, Spachtelmassen oder Fliesenklebern belastet
Steinwolle enthält normalerweise kein Asbest.
Das Vorhandensein von Asbest in einer Dämmung aus Steinwolle kann nur dann nicht ausgeschlossen werden, wenn die Dämmung z.B. unter einer Dacheindeckung aus Asbestzement verbaut wurde oder als Dämmschicht in einer Fassadenverkleidung aus Asbestzement.
Optisch kann Asbest in Bauprodukten nicht erkannt werden, da die Fasern meist feingemahlen wurden, bevor diese in das Produkt eingebunden wurden.
Wenn Fasern erkennbar sind, können diese auch von anderen Faserwerkstoffen kommen – sind keine erkennbar kann trotzdem Asbest enthalten sein.
Eine sichere Erkennung ist nur durch eine geeignete Probenahme und Analytik in einem Labor möglich.
Die Prüfung, ob in einem Gebäude Asbestprodukte vorhanden sind, sollte durch Unabhängige erfolgen die über Erfahrung in diesem Bereich verfügen.
Unabhängig prüfen Sachverständige, Gutachter und Ingenieurbüros, die sich auf Asbest und andere Gebäudeschadstoffe spezialisiert haben.
Dabei werden die Bauteile und Materialien geprüft und beprobt, in denen häufig Asbest oder Asbestprodukte zum Einsatz gekommen sind.
Sollten Sie eigene Proben entnehmen, können sie diese, staubdicht verpackt und gekennzeichnet, durch Labore prüfen lassen.
Gutachter, Ingenieurbüros und Labore sind im Internet auffindbar.
Diese Frage kann nicht allgemein beantwortet werden.
Es gibt Tests, die man im Material oder Tests, die man in der Luft machen kann, die Preise dafür unterscheiden sich erheblich.
Bei Luftmessungen wird in dem zu untersuchenden Raum eine Pumpe aufgestellt, die über einen festgelegten Zeitraum, in der Regel 8 Stunden, Luft über einen Goldfilter einsaugt. Der Filter wird anschließend ausgewertet. Der durchschnittliche Preis für eine solche Untersuchung einschließlich der Probenahme liegt bei etwa 250 €.
Wenn man prüfen möchte, ob in einem Material Asbest enthalten ist, kann man eine Probe von dem Material staubdicht verpackt an ein geeignetes Labor senden.
Probenahmekits dafür sind im Netz erhältlich. Man erhält als Analysenergebnis vom Labor die Aussage, ob im untersuchten Material mehr als 1% Asbest nachzuweisen ist. Die Kosten für eine solche Analyse lieben bei bis zu 90 €. Diese Genauigkeit ist bei zementgebundenen Erzeugnissen ausreichend.
Höheren Kosten entstehen, wenn der Asbestanteil in dem untersuchten Material sehr gering ist (< 1%). Eine geringe Nachweisgrenze ist zum Beispiel bei Putzen, Spachtelmassen und Klebern notwendig.
Spritzasbeste können von weiß über grau bis blau sein, teilweise ist eine Faserstruktur erkennbar.
Asbestgewebe oder -stopfmassen sind meist weiß bis bräunlich-grau und teilweise nicht von anderem Gewebe unterscheidbar.
Asbestbelastete Isolierungen sind optisch nicht von Stein- oder Glaswollen zu unterscheiden.
Es gibt in Deutschland keine grundsätzliche Asbest-Sanierungspflicht, daher sind diese eingebauten Produkte weiterhin erlaubt bis das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht ist.
Verboten sind Überbauen, Beschichten oder Wiederverwenden von Asbestprodukten.
Es ist jedoch darauf zu achten, dass an dem Produkt keine Tätigkeiten vorgenommen werden, die zu einer Faserfreisetzung führen können.
Bei der Bezeichnung Eternit handelt es sich um einen Firmen- und Produktnamen für Faserzement.
Eternit ist ein Produkt, das entweder Asbest- oder andere Fasern enthalten kann.
Welche Fasern verwendet wurden, lässt sich anhand des Baujahrs des Produktes oder einer Materialanalyse beurteilen.
Bis zum Verwendungsverbot 1993 (mit Ausnahmen bis 1995) waren die Fasern im Faserzement Asbestfasern. Danach wurden andere Fasern verwendet.
Styropor, Styrodur und andere Polystyrolprodukte enthielten kein Asbest, andere anhaftende Bauprodukte können jedoch asbesthaltig sein und damit zu einer Kontamination führen.
So können beispielsweise Kleber, Spachtelmassen oder Beschichtungen auf diesen Produkten asbesthaltig sein.
Als Babypuder wurde früher natürliches Talkum verwendet, dieses Mineral konnte auch Asbest enthalten.
Asbest ist gesundheitsgefährdend, wenn es als Faser eingeatmet wird, ein reiner Hautkontakt ist ungefährlich.
Eine Berührung mit einem Asbestprodukt erfordert nur dann Maßnahmen, die über das Abwaschen der betroffenen Hautflächen hinaus gehen, wenn es bei der Berührung zu einer Zerstörung des Asbestproduktes gekommen ist und dabei möglicherweise größere Fasermengen freigesetzt worden sind. In diesem Fall sollten alle zum Zeitpunkt des Kontaktes in der Nähe befindlichen Personen und Gegenstände, auch Kleidung gereinigt werden.
So weit möglich zerstörungsfrei, zusätzlich sollte feucht oder mit Bindemitteln gearbeitet werden.
Müssen Bearbeitungsmaschinen eingesetzt werden, müssen diese mit einem Asbestsauger abgesaugt werden.
Ausgebaute Asbestprodukte sind sofort zu verpacken.
Zwischen den einzelnen Arbeitsschritten und nach Abschluss aller Arbeiten mit einen Asbestsauger alle Oberflächen absaugen und danach möglichst feucht nachwischen.
Eventuell können zusätzlich noch weitere Maßnahmen notwendig sein – wie Atemschutzmaske, Schutzanzug, Abschottung, Schleusen ...
Asbest in Putzen und Spachtelmassen ist so fein gemahlen, dass es mit dem Auge oder einer Lupe nicht erkennbar ist und ist damit von asbestfreien Putzen und Spachtelmassen durch das Auge nicht unterscheidbar.
Asbestfasern werden durch Einatmen über die Lunge aufgenommen, wenn sie sich in der Atemluft befinden.
Der Schutz davor besteht daher aus drei unterschiedlichen Schwerpunkten.
Erstens muss durch geeignete Maßnahmen das Freisetzen von Fasern so weit wie möglich verhindert werden, durch befeuchten, absaugen, möglichst zerstörungsfreien Ausbau ...
Der Staubsauger muss bei den Arbeiten die Staubklasse H und die Eignung für Asbest haben.
Zweitens muss das Verschleppen von Fasern vermieden werden, zum Bespiel durch absperren von Bereichen, sofortiges verpacken der ausgebauten Produkten, entsprechende Hygienemaßnahmen …
Drittens müssen Personen, die die Tätigkeiten ausführen, geschützt werden, durch geeignete Schutzanzüge und Atemschutzmasken.
Asbesthaltige Produkte selber sind nicht meldepflichtig,
Immobilienbesitzer sind bei Kenntnis oder Verdacht (Baujahr bis 1995) auf eingebaute Asbestprodukte bei Beauftragung von Arbeiten hinweispflichtig.
Die Arbeiten an Asbestprodukten müssen durch die Ausführenden bei der Arbeitsschutzbehörde angezeigt werden.
Das professionelle Entfernen von Asbestprodukten dürfen nur sachkundige Unternehmen mit geeigneter Sicherheitsausrüstung durchführen.
Auf der Baustelle muss mindesten eine Person anwesend sein, die eine behördlich anerkannte Sachkunde nach TRGS 519 hat, die nicht älter als sechs Jahre ist.
Bei besonders gefährlichen oder aufwendigen Arbeiten muss zusätzlich eine behördliche Zulassung für das Unternehmen vorliegen.
Da die Gefahrstoffverordnung hier auch für private Haushalte gültig ist, dürfen Privatpersonen nur dann tätig werden, wenn sie über das fachliche Wissen und die technische Ausstattung verfügen, bei den Arbeiten so wenig Fasern wie möglich freizusetzen und Andere nicht gefährden.
Bei Kenntnis über die verwendeten Asbestprodukte und wenn von den Produkten selber keine Gefahr ausgeht, ja.
Dabei gilt zu beachten, dass bei Modernisierungs- oder Umbaumaßnahmen Kosten für die Beseitigung entstehen und Asbestprodukte nicht überbaut werden dürfen.
Asbestkontaminierte Textilien sind staubdicht zu verpacken und zu entsorgen, da beim Handling Asbestfasern freigesetzt werden können.
Für das Bohren in asbesthaltige Untergründe gibt es ein anerkanntes, emissionsarmes Verfahren (BT 30) auf der Website der DGUV.
Wird dieses Verfahren eingesetzt besteht ein geringes Risiko für eine Gesundheitsgefährdung.
Für den Einsatz dieses Verfahren werden benötigt Sauger der Staubklasse H und Asbest, Bohrmaschine mit Bohrer bis 12mm und Absaugaufsatz, sowie Mittel zu Reinigung, Entsorgung und Schutz.
Die Entsorgungskosten sind regional sehr unterschiedlich und steigen seit Jahren kontinuierlich an.
Wenn die Asbestprodukte ordnungsgemäß verpackt wurden, dürfen diese – bis 2 Tonnen im Jahr – selber zu einem Entsorger oder einer Deponie transportiert werden.
Geeignete Verpackungen sind am Asbest-a erkennbar.
Annahmestellen für asbesthaltige Abfälle gibt es in jeder Region.
Über die Annahmemengen und -bedingungen informiert der örtliche Entsorger.