Q1E für BT 30/BT 31/BT 32 Qualifikationsmodul 1E
Produktnummer:
56783.6
Mindestabnahme:
1
Produktinformationen "Q1E für BT 30/BT 31/BT 32 Qualifikationsmodul 1E"
Lehrgangsbeschreibung
Qualifikationsmodul 1E nach GefStoffV Nummer 3 Satz 3.5 (1) / TRGS 519 Anlage 10 für folgende emissionsarme Verfahren nach DGUV Information 201-012:
- BT 30: Bohren in Wände und Decken mit asbesthaltiger Bekleidung – Bohrverfahren mit Direktabsaugung
- BT 31: Ausstanzen von asbesthaltigen Wand- und Deckenbekleidungen in einen Kunststoffbeutel als Schleuse („Stanzverfahren“)
- BT 32: Ausstemmen von asbesthaltigen Wand- und Deckenbekleidungen in einen Kunststoffbeutel als Schleuse („Stemmverfahren“)
Qualifikationsmodul 1E nach GefStoffV Nummer 3 Satz 3.5 (1) / TRGS 519 Anlage 10 für folgende emissionsarme Verfahren nach DGUV Information 201-012:
- BT 30: Bohren in Wände und Decken mit asbesthaltiger Bekleidung – Bohrverfahren mit Direktabsaugung
- BT 31: Ausstanzen von asbesthaltigen Wand- und Deckenbekleidungen in einen Kunststoffbeutel als Schleuse („Stanzverfahren“)
- BT 32: Ausstemmen von asbesthaltigen Wand- und Deckenbekleidungen in einen Kunststoffbeutel als Schleuse („Stemmverfahren“)
Lehrgangsinhalt
- Freischaltung „Online Grundkurs Asbest nach TRGS 519“ – (Q1E gilt nur erteilt nach Abschluss von Theorie- UND Praxismodul)
- Praktische Übungen mit den eingesetzten Geräten, PSA
- Einrichten und Betreiben von Sanierungsbereichen
- Reinigung des Arbeitsbereiches Anwendung der
- Praktische Übungen mit den eingesetzten Geräten, PSA
- Einrichten und Betreiben von Sanierungsbereichen
- Reinigung des Arbeitsbereiches Anwendung der
Abschluss
Qualifikationsmodul 1E -
Qualifikation für aufsichtführende Personen bei Anwendung der anerkannten emissionsarmer Verfahren BT 30 / BT 31 / BT 33