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Schutzklassen von (Einweg-)Atemschutzmasken

Partikelfiltrierende Halbmasken (englisch filtering face piece, FFP; Feinstaubmaske oder Staubmaske) schützen je nach Ausführung vor dem Einatmen von wässrigen oder öligen Aerosolen und Partikeln. 

Solidmaxx Pro Atemschutmaske FFP3

Die partikelfiltrierende Halbmaske ist ein vollständiges Atemschutzgerät, das ganz oder überwiegend aus nicht auswechselbarem Filtermaterial besteht. Sie schützt gegen Aerosole aus festen oder flüssigen, nicht leicht flüchtigen Partikel.
(Definition Aerosole: feinste Verteilung schwebender fester oder flüssiger Stoffe in Gasen, besonders in der Luft z. B. Rauch, Nebel)

Es gibt partikelfiltrierende Halbmasken, die über ein Ausatemventil verfügen. Das Ausatemventil verringert hier den Ausatemwiderstand. Geräte mit Ausatemventil sind bevorzugt zu benutzen, da die Gerätträger geringer belastet werden.

Partikelfiltrierende Halbmasken der Klasse FFP3 dürfen gegen CMR-Stoffe eingesetzt werden. Unter dem Begriff CMR (cancerogen mutagen reprotoxic) versteht man krebserzeugende, erbgutverändernde und fruchtbarkeitsgefährdende Stoffe der Kategorie 1 und 2.

Für luftgetragene biologische Arbeitsstoffe, die in Risikogruppe 2 (Biostoffe, die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine Gefahr für Beschäftigte darstellen könnten; eine Verbreitung in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich; eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist normalerweise möglich. Siehe: BAuA) eingestuft oder für die Werte festgelegt sind, muss mindestens ein Atemschutzgerät der Klasse FFP2 benutzt werden.

Biologische Arbeitsstoffe, die der Risikogruppe 3 (Biostoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen können; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, doch ist normalerweise eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich. Siehe: BAuA) zugeordnet sind, erfordern ein solches der Klasse FFP3.

Wann muss die Atemschutzmaske getauscht werden?

Partikelfiltrierende Halbmasken sollten bei unzumutbar hohem Atemwiderstand oder spätestens nach einer Arbeitsschicht ausgetauscht werden. Beim Umgang mit luftgetragenen biologischen Arbeitsstoffen sind diese Atemschutzgeräte in die erforderlichen Hygienemaßnahmen einzubeziehen. Da eine Desinfektion und Dekontamination für solche Geräte nicht vorgesehen ist, sollten diese beim Verlassen des Arbeitsplatzes entsorgt werden.Eine Klassifikation wird nach der europäischen Normen (EN 149) in drei Klassen vorgenommen. Zur Beurteilung dient die Gesamtleckage einer Maske, welche sich aus Undichtigkeitsstellen am Gesicht, der Leckage am Ausatemventil (wenn vorhanden) sowie aus dem eigentlichen Filterdurchlass zusammensetzt.

Welche Atemschutzmaske wird benötigt?

Klasse

Gesamtleckage

Schutzwirkung vor Partikelgrößen (max. 0,6 μm) und Einsatzbereich

FFP-1

höchstens 25 %, Mittelwerte nicht größer als 22 %

für nicht-toxische und nicht-fibrogene Stäube; maximale Konzentration bis zum 4-fachen der maximalen Arbeitsplatz-Konzentration

FFP-2

höchstens 11 %, Mittelwerte nicht größer als 8 %

Schutzwirkung mindestens 95 %; für gesundheitsschädliche Stäube, Nebel und Rauche; Filter für feste und flüssige Partikel; gegen schädliche Stoffe, deren Konzentration bis zum 10-fachen der maximalen Arbeitsplatz-Konzentration reicht.

FFP-3

höchstens 5 %, Mittelwerte nicht größer als 2 %

mindestens 99 %; Schutz vor giftigen Stoffen sowie vor Tröpfchenaerosolen, krebserzeugenden oder radioaktiven Stoffen, Enzymen, Mikroorganismen (Viren, Bakterien, Pilzen und deren Sporen); gegen schädliche Stoffe, deren Konzentration bis zum 30-fachen der maximalen Arbeitsplatz-Konzentration reicht.

 

Zusatzbezeichnung

Bedeutung

D

Erfolgreiche Dolomitstaubeinlagerungsprüfung

R und NR

reusable/wiederverwendbar und not reusable/zum einmaligen Gebrauch

V

mit Ausatemventil, um den Atemwiderstand zu verringern

Erfolgreiche Dolomitstaubeinlagerungsprüfung: Die Prüfung besteht darin, die partikelfiltrierende Halbmaske einer sinusförmigen Atmungssimulation auszusetzen, während das Muster von einer bekannten Konzentration an Dolomitstaub in Luft umgeben ist. Anschließend an die Exposition werden der Atemwiderstand und der Filterdurchlass des Musters der partikelfiltrierenden Halbmaske gemessen. Die Verpackung derjenigen partikelfiltrierenden Halbmasken, die die Einspeicherprüfung mit Dolomit bestanden haben, muss zusätzlich mit dem Buchstaben „D“ gekennzeichnet sein. Dieser Buchstabe folgt der Klassenkennzeichnung nach einer einzigen Leerstelle.

R und NR (reusable/wiederverwendbar und not reusable/zum einmaligen Gebrauch): Erfüllt der Hersteller auch zusätzlich noch die Bedingung, dass eine Desinfektion der FFP-Maske möglich und beschrieben ist, so kann er diese mit „R“ für reusable kennzeichnen. Ein „NR“ hingegen heißt, dass der Gebrauch auf die Dauer einer Schicht begrenzt ist.  

Weiterführende Informationen gemäß TRGS 519 

Gemäß TRGS 519 (Seite 16 - Link BAuA) dürfen partikelfiltrierende Halbmasken FFP2 für kurzzeitige Tätigkeiten von maximal zwei Stunden pro Schicht ab einer Asbestfaserkonzentration von 10.000 F/m³ bis zu einer Asbestfaserkonzentration von 100.000 F/m³ genutzt werden und partikelfiltrierende Halbmasken FFP3 für kurzzeitige Tätigkeiten von maximal zwei Stunden* pro Schicht, bei einer Asbestfaserkonzentrationen von 100.000 F/m³ bis 300.000 F/m³.

Somit kann mit Einweg-Halbmasken maximal zwei Stunden* pro Schicht im asbestkontaminierten Bereich gearbeitet werden.

Mit einer Mehrweghalbmaske sind drei Einsätze bis max. zwei Stunden* erlaubt (siehe auch DGUV-R 112-190 / BGR 190 Anhang 2). Nur mit einer Vollmaske mit Gebläseunterstützung kann die Tragedauer auf maximal 150 Minuten*  bei 3 Einsatzzeiten je Schicht verlängert werden. 

Somit verlängert sich die mögliche Einsatzdauer mit einer Mehrweghalbmaske von max. 2h* / Schicht auf 6h* / Schicht!

*Beim Tragen von Atemschutzgeräten kombiniert mit Schutzanzügen reduziert sich die maximale Tragezeit (z.B. Anzug Kat. III, Typ 5, 6: Max. Tragezeit x 0,8). 

 

Quellen: DGUV 112-190 / Wikipedia / BAuA

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