Zubehörset: BT 26-Set - Entfernung asbest- bzw. PAK-haltiger Oberflächenversiegelungen und Anstrichs
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BT 26 Entfernung asbest- bzw. PAK-haltiger Oberflächenversiegelungen und Anstrichstoffe von metallischen Oberflächen
• Nadelpistole (es wird zusätzlich Druckluft benötigt)
• Zahnspachtel
• Handspachtel
• Mehrzweckfett NLGI-Klasse
• Eimer mit Deckel
• Frosch Spülmittel
• enviro Aufkleber "Asbestfasern"
Optionales Verbrauchsmaterial: Abdeckfolie, Tape, FFP2-Masken, Füßlinge, Foliensäcke, Karton, Putztücher, Anzug, Handschuhe
Hintergrundinformationen zum BT26 Verfahren:
BGI 664: Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs und Instandhaltungsarbeiten, Ergänzung (Stand: 01.2011)
Geprüfte Verfahren für Arbeiten mit geringer Exposition gemäß Nr. 2.10 Abs. 8 TRGS 519
BT 26: Entfernung asbest- bzw. PAK-haltiger Oberflächenversiegelungen und Anstrichstoffe von metallischen Oberflächen (Pasten-Verfahren)1
1 Anwendungsbereich
Entfernen von asbest- bzw. PAK-haltigen Oberflächenversiegelungen und Anstrichen auf metallischen Flächen unter Einsatz partikelbindender Paste.
2 Organisatorische Maßnahmen
• Benennung eines sachkundigen Verantwortlichen nach TRGS 519 Nr. 5.4.1.
• Einmalige unternehmensbezogene Mitteilung spätestens sieben Tage vor Aufnahme der Arbeiten gemäß TRGS 519 Nr. 3.2 an die zuständige Behörde und gesetzliche Unfallver-sicherung.
• Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung, einer Betriebsanweisung, eines Arbeitsplans sowie Unterweisung der beschäftigten Arbeitnehmer gemäß TRGS 519 Nr. 5.
• Arbeitsausführung unter Beachtung der Betriebsanweisung durch fachkundige und in das Arbeitsverfahren eingewiesene Personen.
3 Arbeitsvorbereitung
Der Arbeitsbereich ist abzugrenzen und zu kennzeichnen.
Bereitzustellen sind:
Geräte:
• Nadelpistole (inkl. Druckluftversorgung)
• Modifizierte Zahnspachtel (Zahntiefe 6 mm, innere Zähne entfernt)
• Spachtel
Material:
• Arbeitsplatzabsperrung/Schilder mit Zutrittsverbotskennzeichnung
• Paste: Mehrzweckfett NLGI-Klasse „0“ (z. B. Méguin GP0K-40Li)
• Geeigneter, sicher verschließbarer, gemäß TRGS 519 Nr. 9.3 (2) gekennzeichneter Behälter (z. B. Kunststoffeimer mit Deckel), ausreichend fester Kunststoffsack, saugfähi-ges Abdeckflies und Aufkleber „Achtung, enthält Asbest“
• Klebeband
• Einweg-Reinigungstücher (Putzlappen)
• Wasser und mildes fettlösendes Reinigungsmittel (Spülmittel)
• Einweg-Schutzanzug
• Schutzhandschuhe
• Atemschutzmaske (mindestens Schutzstufe P2) ist für Störfälle vor Ort bereitzuhalten.
4 Arbeitsausführung
Vor Beginn der Arbeiten Einweg-Schutzanzug anlegen und Atemschutzmaske bereithalten.
Paste auftragen:
• Paste mithilfe des Zahnspachtels auf die zu bearbeitende Fläche auftragen, Auftrags-dicke: 6 mm.
• Zahnspachtel senkrecht zur Fläche führen, um 6 mm Auftragsdicke zu gewährleisten.
• Bei Unebenheiten (Nietverbindungen, Schraubenköpfe, überlappende Bleche) ist darauf zu achten, dass ausreichend Paste aufgetragen wird.
• Bei Arbeiten auf horizontalen Flächen sind nicht zu bearbeitende Flächen und ggf. der Boden mit einer Bauplane oder saugfähigem Abdeckflies abzudecken.
• Es dürfen nur kleine Teilflächen mit Paste bestrichen werden (Fließneigung der Paste).
• Werden vertikale Flächen bearbeitet, muss der Boden (Radius 0,5 m) abgedeckt werden.
• Bei vertikalen Flächen sind Teilflächen von unten nach oben zu bearbeiten.
Lösevorgang:
• Die Bearbeitung mit der Nadelpistole erfolgt in kreisenden Bewegungen.
• Den Lösefortschritt erkennt man an der Verfärbung der Paste (dunkelbraun bis schwarz).
• Bearbeitete Teilflächen kontrollieren durch Abziehen der Paste mithilfe der Spachtel.
Ist eine optische Prüfung nicht möglich, muss die Fläche zusätzlich mit einem Putzlappen gereinigt werden.
• Muss nachgearbeitet werden, ist erneut Paste aufzutragen; bereits benutzte Paste kann bis zu dreimal verwendet werden.
• Anschließend Flächen mit der Nadelpistole weiter bearbeiten.
• Diese Schritte werden so lange wiederholt, bis die gesamte Fläche von Beschichtungs- bzw. Farbresten befreit ist.
Reinigung:
• Nach Abschluss der Arbeiten sind die Werkzeuge und die bearbeitete Fläche gründlich zu reinigen.
• Nadelpistole eventuell auch zwischen den Arbeitsgängen reinigen; Herstellerangaben beachten.
• Die grobe Reinigung erfolgt mit Einweg-Reinigungstüchern.
• Die Feinreinigung ist unter Verwendung eines in Wasser getränkten Einweg-Reinigungs-tuches und einem milden fettlösenden Reinigungsmittel durchzuführen.
• Es ist darauf zu achten, dass kein Wasser oder Reinigungsmittel in den Boden eindringt bzw. auf anderem Wege in die Umwelt gelangt.
• Arbeitsbereich freigeben.
5 Entsorgung
• Asbestkontaminiertes Reinigungswasser ist wie Abwasser zu entsorgen.
• Asbesthaltige oder asbestkontaminierte Abfälle sind als gefährlicher Abfall eingestuft und gemäß den länderspezifischen Regelungen und unter Beachtung der TRGS 519 Nr. 13 zu entsorgen.
6 Verhalten bei Störungen
Muss beim Arbeitsablauf von diesem Verfahren abgewichen werden, sind die Arbeit zu unterbrechen und der sachkundige Verantwortliche zur Abstimmung der weiteren Vorge-hensweise zu verständigen.
Quelle und Copyright BT26 Beschreibung: DGUV