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Zubehörset: BT 26-Set - Entfernung asbest- bzw. PAK-haltiger Oberflächenversiegelungen und Anstrichs

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Produktnummer: 97110
Hersteller: Sonstige
Hersteller-Nr.: 97110
Mindestabnahme: 1
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Produktinformationen "Zubehörset: BT 26-Set - Entfernung asbest- bzw. PAK-haltiger Oberflächenversiegelungen und Anstrichs"

BT 26 Entfernung asbest- bzw. PAK-haltiger Oberflächenversiegelungen und Anstrichstoffe von metallischen Oberflächen

•             Nadelpistole (es wird zusätzlich Druckluft benötigt)
•             Zahnspachtel
•             Handspachtel
•             Mehrzweckfett NLGI-Klasse
•             Eimer mit Deckel
•             Frosch Spülmittel
•             enviro Aufkleber "Asbestfasern"

Optionales Verbrauchsmaterial: Abdeckfolie, TapeFFP2-MaskenFüßlingeFoliensäcke, Karton, PutztücherAnzugHandschuhe

 

Hintergrundinformationen zum BT26 Verfahren:

BGI 664: Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs und Instandhaltungsarbeiten, Ergänzung (Stand: 01.2011)

Geprüfte Verfahren für Arbeiten mit geringer Exposition gemäß Nr. 2.10 Abs. 8 TRGS 519

BT 26: Entfernung asbest- bzw. PAK-haltiger Oberflächenversiegelungen und Anstrichstoffe von metallischen Oberflächen (Pasten-Verfahren)1

1 Anwendungsbereich

Entfernen von asbest- bzw. PAK-haltigen Oberflächenversiegelungen und Anstrichen auf metallischen Flächen unter Einsatz partikelbindender Paste.

2 Organisatorische Maßnahmen

• Benennung eines sachkundigen Verantwortlichen nach TRGS 519 Nr. 5.4.1.

• Einmalige unternehmensbezogene Mitteilung spätestens sieben Tage vor Aufnahme der Arbeiten gemäß TRGS 519 Nr. 3.2 an die zuständige Behörde und gesetzliche Unfallver-sicherung.

• Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung, einer Betriebsanweisung, eines Arbeitsplans sowie Unterweisung der beschäftigten Arbeitnehmer gemäß TRGS 519 Nr. 5.

• Arbeitsausführung unter Beachtung der Betriebsanweisung durch fachkundige und in das Arbeitsverfahren eingewiesene Personen.

3 Arbeitsvorbereitung

Der Arbeitsbereich ist abzugrenzen und zu kennzeichnen.

Bereitzustellen sind:

Geräte:

• Nadelpistole (inkl. Druckluftversorgung)

• Modifizierte Zahnspachtel (Zahntiefe 6 mm, innere Zähne entfernt)

 

• Spachtel

Material:

• Arbeitsplatzabsperrung/Schilder mit Zutrittsverbotskennzeichnung

• Paste: Mehrzweckfett NLGI-Klasse „0“ (z. B. Méguin GP0K-40Li)

• Geeigneter, sicher verschließbarer, gemäß TRGS 519 Nr. 9.3 (2) gekennzeichneter Behälter (z. B. Kunststoffeimer mit Deckel), ausreichend fester Kunststoffsack, saugfähi-ges Abdeckflies und Aufkleber „Achtung, enthält Asbest“

• Klebeband

• Einweg-Reinigungstücher (Putzlappen)

• Wasser und mildes fettlösendes Reinigungsmittel (Spülmittel)

• Einweg-Schutzanzug

• Schutzhandschuhe

• Atemschutzmaske (mindestens Schutzstufe P2) ist für Störfälle vor Ort bereitzuhalten.

4 Arbeitsausführung

Vor Beginn der Arbeiten Einweg-Schutzanzug anlegen und Atemschutzmaske bereithalten.

Paste auftragen:

• Paste mithilfe des Zahnspachtels auf die zu bearbeitende Fläche auftragen, Auftrags-dicke: 6 mm.

• Zahnspachtel senkrecht zur Fläche führen, um 6 mm Auftragsdicke zu gewährleisten.

• Bei Unebenheiten (Nietverbindungen, Schraubenköpfe, überlappende Bleche) ist darauf zu achten, dass ausreichend Paste aufgetragen wird.

• Bei Arbeiten auf horizontalen Flächen sind nicht zu bearbeitende Flächen und ggf. der Boden mit einer Bauplane oder saugfähigem Abdeckflies abzudecken.

• Es dürfen nur kleine Teilflächen mit Paste bestrichen werden (Fließneigung der Paste).

• Werden vertikale Flächen bearbeitet, muss der Boden (Radius 0,5 m) abgedeckt werden.

• Bei vertikalen Flächen sind Teilflächen von unten nach oben zu bearbeiten.

Lösevorgang:

• Die Bearbeitung mit der Nadelpistole erfolgt in kreisenden Bewegungen.

• Den Lösefortschritt erkennt man an der Verfärbung der Paste (dunkelbraun bis schwarz).

 

• Bearbeitete Teilflächen kontrollieren durch Abziehen der Paste mithilfe der Spachtel.

Ist eine optische Prüfung nicht möglich, muss die Fläche zusätzlich mit einem Putzlappen gereinigt werden.

• Muss nachgearbeitet werden, ist erneut Paste aufzutragen; bereits benutzte Paste kann bis zu dreimal verwendet werden.

• Anschließend Flächen mit der Nadelpistole weiter bearbeiten.

• Diese Schritte werden so lange wiederholt, bis die gesamte Fläche von Beschichtungs- bzw. Farbresten befreit ist.

Reinigung:

• Nach Abschluss der Arbeiten sind die Werkzeuge und die bearbeitete Fläche gründlich zu reinigen.

• Nadelpistole eventuell auch zwischen den Arbeitsgängen reinigen; Herstellerangaben beachten.

• Die grobe Reinigung erfolgt mit Einweg-Reinigungstüchern.

• Die Feinreinigung ist unter Verwendung eines in Wasser getränkten Einweg-Reinigungs-tuches und einem milden fettlösenden Reinigungsmittel durchzuführen.

• Es ist darauf zu achten, dass kein Wasser oder Reinigungsmittel in den Boden eindringt bzw. auf anderem Wege in die Umwelt gelangt.

• Arbeitsbereich freigeben.

5 Entsorgung

• Asbestkontaminiertes Reinigungswasser ist wie Abwasser zu entsorgen.

• Asbesthaltige oder asbestkontaminierte Abfälle sind als gefährlicher Abfall eingestuft und gemäß den länderspezifischen Regelungen und unter Beachtung der TRGS 519 Nr. 13 zu entsorgen.

6 Verhalten bei Störungen

 

Muss beim Arbeitsablauf von diesem Verfahren abgewichen werden, sind die Arbeit zu unterbrechen und der sachkundige Verantwortliche zur Abstimmung der weiteren Vorge-hensweise zu verständigen.

Quelle und Copyright BT26 Beschreibung: DGUV